Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
Von der einstmals postulierten Steuererklärung auf dem Bierdeckel sind wir weit entfernt.
Die Steuergesetzgebung ist in den vergangenen Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden. Mittlerweile hat auch EU-Steuerrecht großen Einfluss auf unser nationales Steuerrecht. Das führt dazu, dass die Interpretation der Gesetze, je nach Interessenlage, unterschiedlich ausfällt. Diese Interessenkonflikte zwischen den Steuerpflichtigen und dem Fiskus werden vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten ausgetragen.
Der sog. Rechtsbehelf beim Finanzamt ist die erste Stufe, mit der Sie sich gegen formal oder inhaltlich unrichtige Steuerbescheide wehren können. Gegen abschlägige Einspruchsentscheidungen ist die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht der nächste Schritt. Danach bleibt, bei zugelassener Revision, der Gang zum Bundesfinanzhof.
Wir haben zahlreiche Verfahren vor den Finanzgerichten zugunsten unserer Mandanten entschieden, auch vor dem Bundesfinanzhof waren wir bereits erfolgreich.
Wir sind Ihr kompetenter und engagierter Partner.